Fragen und Antworten
Sollte für Sie der Schaden nicht als Bagatellschaden erkennbar sein, so haben Sie Recht darauf, uns als freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und die Schadenshöhe ermitteln zu lassen.
Unser Hinweis: Die allgemeine gültige Rechtsprechung sagt, bei einer Schadenshöhe ab 750,00€ ist es unabdingbar ein Schadensgutachten erstellen zu lassen.
Sie haben das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der einen Wiederbeschaffungswert sowie einen Nutzungsausfall und eine Wertminderung ermitteln wird .
Wir als freie und unabhängige Sachverständige ermitteln für Sie den Wiederbeschaffungswert sowie den Nutzungsausfall, Reparaturdauer und eine Wertminderung.
Wir als freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen helfen Ihnen bei bei der suche nach einen Reparaturbetrieb.
In der Regel benötigen wir als KFZ-Gutachter je nach Aufwand des Schadens in der Regel zwischen 2-4 Tage um ihr Schadensgutachten zu erstellen.
Je nach Plausibilität des Unfallhergangs sowie des Schadensgutachten kann es zwischen drei und sechs Wochen dauern.
Sollte es ein ungeklärter Unfall gewesen sein, kann es sich auch über Monate ziehen.
Wenn sie unverschuldet geschädigt wurden, so haben sie das Recht nach § 249 BGB, alle entstehenden Kosten als Schadensersatz bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Das beinhaltet Rechtsanwalt sowie Sachverständigenkosten, Werkstattkostenverbringungskosten, Reparaturkosten und Vermessungskosten und vieles mehr.
Wenn sie unverschuldet durch einen Unfall geschädigt wurden, sind die Kosten laut § 249 BGB für die Erstellung eines Gutachten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu bezahlen. Sie sind berechtigt, so entschädigt zu werden, wie es unmittelbar vor Schadenseintritt war.