AGB§

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich

aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

  • 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere

Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der

AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte

unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das

Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine

ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw.

aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder

wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

  • 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden

Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

  • 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der

Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per

Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren

eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

  • 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im

Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend.

Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die

Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB

beigefügt.

5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für

Bewertungen.“

5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Eurotax- SCHWACKE“

Liste.

5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110,00 zuzüglich

MwSt. berechnet.

5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit

25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze

bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,00 berechnet.

5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.

5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach

Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).

  • 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken –

entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz

fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.

  • 7. Stornierung Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.

Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig.

Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

  • 8. Gutachtenerstellung Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 2-facher

Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. 

Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den

Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesens e.V. Köln für Kfz – Gutachten.

  • 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

  • 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der

Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

  • 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

  • 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz -Sachverständigenbüros JF-Sachverständigenbüro in 580708 Menden Sollte eine Bestimmung in diesen

Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder

werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen:

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-

Sachverständigenbüro JF-Sachverständigenbüro bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit

betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden

Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere

(Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind –

soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen

auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens

schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro JF-Sachverständigenbüro zu richten. Der Versand der

Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.